Infos zur Transportfähigkeit

Information zur Transportfähigkeit von kranken oder verletzten Schlachttieren

Beim Transport von kranken und verletzten Tieren sind besondere Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit sie die Fahrt ohne Schaden überstehen. Zudem dürfen sie nur so weit als nötig transportiert werden. Die Bestimmungen beziehen sich ebenfalls auf den Transport mit dem Helikopter.

Tiere, die einen reduzierten Allgemeinzustand infolge verschiedener Ursachen (z.B. Atemwegserkrankungen, Verdauungsstörungen, Lahmheit etc.) aufweisen, müssen vor dem Transport von einem Tierarzt beurteilt werden. Dieser muss die Transportfähigkeit mit einem Zeugnis bestätigen und trägt somit auch die Verantwortung.

Als nicht transportfähig gelten Tiere mit schlechtem Allgemeinzustand aufgrund z.B. schwerer Verletzungen, Atemnot, hochgradige Lahmheit, Festliegen etc.

Diese Beurteilung des Tierarztes findet immer am Tier statt und das Zeugnis wird weder telefonisch noch via Foto oder Video ausgestellt. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind in jedem Fall einzuhalten. Eine ausführlichere Version finden Sie auf der Website des BLV unter folgendem Link: